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   SG Hildesheim, 18.08.2010 - S 54 AS 1464/10 ER   

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https://dejure.org/2010,119607
SG Hildesheim, 18.08.2010 - S 54 AS 1464/10 ER (https://dejure.org/2010,119607)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 18.08.2010 - S 54 AS 1464/10 ER (https://dejure.org/2010,119607)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 18. August 2010 - S 54 AS 1464/10 ER (https://dejure.org/2010,119607)
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - L 5 AS 29/06

    Zustimmung zur Mietkostenübernahme für einen noch nicht 25-Jährigen nach § 22 SGB

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.08.2010 - S 54 AS 1464/10
    Selbst wenn man ausgehend von der auf die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 31.08.2007 - L 5 AS 29/06 -, juris) gestützten Rechtsauffassung des Antragstellers zur Anwendbarkeit des § 22 Abs. 2a SGB II auch im Vorfeld einer absehbaren Hilfebedürftigkeit eine entsprechende Zusicherung des Antragsgegners zum Bezug einer eigenen Wohnung für erforderlich hielte, scheitert ein - hier ggf. inzident zu prüfender - Anordnungsanspruch eben daran, dass es dem Antragsteller nicht gelungen ist glaubhaft zu machen, dass seine Hilfebedürftigkeit absehbar sei.

    Der Antragsteller hat aus den vorstehenden Gründen (mangelnde Glaubhaftmachung der Hilfebedürftigkeit) auch keinen Anordnungsanspruch hinsichtlich der hilfsweise begehrten Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft glaubhaft gemacht, sodass es auf die von den Beteiligten aufgeworfene Frage, ob die tatsächlichen Unterkunftskosten des Antragstellers der Höhe nach angemessene Kosten der Unterkunft für einen 1-Personen-Haushalt im Gebiet des Fleckens G. sind, nicht entscheidungserheblich ankommt (zum Nebeneinander des Zusicherungserfordernisses nach § 22 Abs. 2a SGB II einerseits und des Zusicherungserfordernisses nach § 22 Abs. 2 SGB II (vorherige Angemessenheitsprüfung) andererseits bei unter 25-jährigen Hilfebedürftigen vgl. das vom Antragsteller zitierte Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 31.08.2007, a.a.O., juris Rn. 16 und 18).

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.08.2010 - S 54 AS 1464/10
    Unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob der Antragsgegner die vom Antragsteller am 17.05.2010 beantragte Zusicherung nach § 22 Abs. 3 SGB III mit Bescheid des Flecken Adelebsen vom 18.05.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.08.2010 im Ergebnis in rechtlich nicht zu beanstandender Weise abgelehnt hat, fehlt es bereits an der Glaubhaftmachung konkreter Umzugskosten, die dem Antragsteller durch den Umzug tatsächlich entstanden sind und deren Übernahme unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, wonach den erwerbsfähigen Hilfeempfänger bei Umzügen im Regelungsbereich des SGB II die Obliegenheit trifft, die Kosten eines Umzugs möglichst gering zu halten und deshalb einen Umzug im Regelfall selbstorganisiert durchzuführen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Hilfskräften und Mietwagen (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R -, juris; vgl. dazu auch die Medieninformation des BSG Nr. 18/10 vom 06.05.2010, abrufbar auf der Homepage des BSG unter www.bundessozialgericht.de), rechtlich geboten ist.
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.08.2010 - S 54 AS 1464/10
    Das ist immer dann der Fall, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache im Falle des Obsiegens nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 -, BVerfGE 46 [166, 179, 184]).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
    Auszug aus SG Hildesheim, 18.08.2010 - S 54 AS 1464/10
    Eine aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gebotene Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfahren ist jedoch nur dann zulässig, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung unzumutbare Nachteile drohen und für die Hauptsache hohe Erfolgsaussichten prognostiziert werden können (Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. September 2004 - L 7 AL 103/04 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2007 - L 7 AS 626/07

    Geltendmachung einer Zusicherung für die Übernahme der Kosten für Unterkunft und

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.08.2010 - S 54 AS 1464/10
    Dessen ungeachtet ist klarzustellen, dass - worauf der Antragsgegner zutreffend hingewiesen hat - nach der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 06.11.2007 - L 7 AS 626/07 ER -, FEVS 59, S. 222 ff = juris, insb. Rn. 22 ff.), der sich die Kammer anschließt, das Zusicherungserfordernis des § 22 Abs. 2a SGB II nur für erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren greift, die Leistungen nach dem SGB II erhalten oder einen entsprechenden Antrag gestellt haben, der einen Leistungsanspruch begründet, nicht aber für Personen im Sinn dieser Regelung, die überhaupt keine Leistungen beziehen, weil sie nicht hilfebedürftig sind.
  • LSG Bayern, 12.04.2010 - L 7 AS 144/10

    Bestandskräftige Bescheide im Eilverfahren - fehlender Anordnungsgrund und

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.08.2010 - S 54 AS 1464/10
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung scheidet deswegen bei Bestandskraft des vorangegangenen Ablehnungsbescheides des Leistungsträgers über den im einstweiligen Anordnungsverfahren geltend gemachten Leistungsanspruch grundsätzlich aus (vgl. Bay. LSG, Beschluss vom 12.04.2010 - L 7 AS 144/10 B ER -, juris; Sächs. LSG, Beschluss vom 12.02.2008 - L 3 B 595/07 AS-ER -, juris, insb. Rn. 19 m.w.N. auch zur a.A., die bereits die Zulässigkeit eines Antrags gem. § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG in derartigen Fällen verneint).
  • LSG Sachsen, 12.02.2008 - L 3 B 595/07 AS-ER

    Antrag auf vorläufige Übernahme von Umzugskosten, Renovierungskosten und einer

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.08.2010 - S 54 AS 1464/10
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung scheidet deswegen bei Bestandskraft des vorangegangenen Ablehnungsbescheides des Leistungsträgers über den im einstweiligen Anordnungsverfahren geltend gemachten Leistungsanspruch grundsätzlich aus (vgl. Bay. LSG, Beschluss vom 12.04.2010 - L 7 AS 144/10 B ER -, juris; Sächs. LSG, Beschluss vom 12.02.2008 - L 3 B 595/07 AS-ER -, juris, insb. Rn. 19 m.w.N. auch zur a.A., die bereits die Zulässigkeit eines Antrags gem. § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG in derartigen Fällen verneint).
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